Gesamtartikel

Bis 25 km/h gilt ein E-Bike als Fahrrad

Der Gesetzgeber hat Klarheit geschaffen: Nur E-Bikes, die den in die Pedale tretenden Fahrers bis zum Erreichen von höchstens 25 km/h mit bis zu 250 Watt unterstützen, gelten als Fahrräder, dürfen Radwege benutzen und sind in die private Haftpflichtversicherung eingeschlossen.

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München - 06.12.2012 - 
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Artikel Nr. 120533
Wortanzahl 157
Redakteur: Gerlinde Fröhlich-Merz


PD-F/Gregor Bresser