Gesamtartikel

Mangelhafte Reifen: Verkäufer darf nachbessern

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht ohne weiteres möglich, wenn der Kunde mangelhafte Reifen gekauft hat. Der Käufer muss dem Verkäufer die Möglichkeit einräumen, nachzubessern, das heißt beispielsweise, einen mangelhaften Reifen umzutauschen, wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

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Berlin - 07.12.2012 - 
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Artikel Nr. 120547
Wortanzahl 213
Redakteur: Thomas Mendle