Gesamtartikel

Vorübergehender Verkehrslärm: Keine Mietminderung

Verkehrslärm stellt keinen Grund zur Minderung der Wohnungsmiete dar - zumindest nicht, solange die Lärmbelastung nur vorübergehend ist und die Messwerte sich innerhalb der in den entsprechenden Stadtlagen üblichen Grenzen bewegen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden (Karlsruhe, BGH-Urteil vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 152/1).

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Karlsruhe - 19.12.2012 - 
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Artikel Nr. 120773
Wortanzahl 48
Redakteur: Thomas Mendle