Gesamtartikel

Winterdienst: Nicht jede Straße muss gestreut werden

Bei Glatteis müssen Landkreise nicht jede Straße streuen. Daher müssen Autofahrer beispielsweise nachts auf Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften besondere Vorsicht walten lassen. Das hat das Landgericht Coburg am 6. Juli 2012 entschieden.

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Coburg - 20.12.2012 - 
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Artikel Nr. 120798
Wortanzahl 317
Redakteur: Thomas Mendle