Gesamtartikel
Hauptuntersuchung weiterhin alle zwei Jahre
Ältere Autos müssen jetzt doch nicht jedes Jahr zur Hauptuntersuchung. Die Verkehrsminister der EU-Mitgliedsstaaten haben sich nun auf eine Richtlinie geeinigt, nach der europaweit alle Kraftfahrzeuge sich mindestens alle zwei Jahre eine technische Untersuchung unterziehen müssen.
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Brüssel/Belgien - 20.12.2012 -
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Artikel Nr. 120812
Wortanzahl 57
Redakteur: Manuel Pollak
GTÜ