Gesamtartikel

Für Dachlawine kann Mieter haften

Wird ein Fahrzeug durch eine Dachlawine beschädigt, haftet nicht zwingend der Vermieter des Hauses. Dieser kann die Verkehrssicherungspflichten auf den Mieter übertragen.

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München - 09.01.2013 - 
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Artikel Nr. 120964
Wortanzahl 234
Redakteur: Karin Linke


Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de