Gesamtartikel

Bagatellschäden machen ein Fahrzeug nicht zum Montagsauto

Wann gilt ein Neufahrzeug als sogenanntes "Montagsauto"? Mit dieser Frage hat sich jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) befasst. Danach ist entscheidend, ob ein Fahrzeug wegen seiner herstellerbedingten Qualitätsmängel und Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft ist und auch zukünftig nicht frei von Mängeln sein wird.

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Karlsruhe - 23.01.2013 - 
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Artikel Nr. 121207
Wortanzahl 261
Redakteur: Thomas Schneider