Gesamtartikel

Verbandskasten: Apotheke schützt vor Strafe nicht

Der Verbandskasten im Auto gehört zum Pflichtgepäck. Wer ihn zur Durchsicht in einer Apotheke abgibt, muss Ersatz besorgen - sonst droht ein Bußgeld.

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Berlin - 02.07.2002 - 
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Artikel Nr. 12125
Wortanzahl 34
Redakteur: Karin Linke