Gesamtartikel

Kein Reißverschlusssystem bei blockierter Fahrspur

Das Reißverschlussprinzip beim Einfädeln in eine Fahrspur gilt nur, wenn auch wirklich eine Fahrspur wegfällt. Ist eine Spur lediglich blockiert, kommt es nicht zur Anwendung. Das hat das Amtsgericht München in einem Urteil entschieden (Az. 334 C 28675/11).

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Berlin - 28.01.2013 - 
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Artikel Nr. 121274
Wortanzahl 136
Redakteur: Thomas Schneider


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