Gesamtartikel

Fußgänger springt vor Motorrad

Springt ein Fußgänger bewusst auf einen Feldweg, um ein heranfahrendes Motorrad anzuhalten, trifft ihn zumindest die Hälfte der Schuld, wenn es zu einer Kollision kommt. Das gilt laut einem Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz (Az. 12 U 819/11) auch dann, wenn das Motorrad nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist.

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Nürnberg - 30.01.2013 - 
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Artikel Nr. 121348
Wortanzahl 220
Redakteur: Thomas Schneider


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