Gesamtartikel

Anzahl der Schlaglöcher entscheidet über Haftung

Ob Gemeinden für Schäden haften, die durch Schlaglöcher auf Ortsdurchfahrten entstehen, entscheidet deren Zahl und Tiefe. Nach Ansicht des Landgerichts Rostock (Az. 10 O 656/11) ist dies dann der Fall, wenn bekannt ist, dass auf rund 500 Metern 15 bis 20 Schlaglöcher mit einer teilweisen Tiefe von sieben bis acht Zentimetern existieren.

Textanfang:

Rostock / Berlin - 30.01.2013 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 121354
Wortanzahl 228
Redakteur: Thomas Schneider


Continental