Gesamtartikel
Stehenden Fahrzeugs haftet bei Unfall nicht
Auch beim Ein- und Ausparken können Unfälle geschehen. Den Fahrer eines stehenden Autos trifft dann aber keine Schuld, da er nicht gegen seine Verkehrspflichten verstößt.
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Saarbrücken/Berlin - 05.02.2013 -
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Artikel Nr. 121468
Wortanzahl 275
Redakteur: Karin Linke
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