Gesamtartikel

Fahrtenbuch-Auflage wegen Verwechslungsgefahr

Weil ein Vater von Zwillingen seine Kinder auf einem Radarfoto der Verkehrspolizei nicht unterscheiden konnte, muss er jetzt ein Fahrtenbuch führen. Die Verwechslungsgefahr entbinde ihn nicht von den Pflichten als Fahrzeughalter, entschied das Verwaltungsgericht Minden (Az. 2 K 1957/12).

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Nürnberg - 06.02.2013 - 
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Artikel Nr. 121483
Wortanzahl 73
Redakteur: Thomas Schneider