Gesamtartikel

Bundesgerichtshof: Neues Auto bleibt bei Nachbesserung neu

Durch Nachbesserungsarbeiten an einem Neuwagen gehen diesem die Neuwagen-Eigenschaften nicht verloren. Wird durch diese Nachbesserungsarbeiten ein Fahrzeugzustand, wie er normalerweise bei einer werksseitigen Auslieferung besteht, nicht erreicht, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

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Karlsruhe - 06.02.2013 - 
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Artikel Nr. 121494
Wortanzahl 108
Redakteur: Wolfgang Peters