Gesamtartikel
Mercedes-Neufahrzeuge ohne Betriebserlaubnis?
Durch seine Weigerung, bei Neufahrzeugen das neue Kühlmittel R1234yf einzusetzen, verstößt Daimler laut der EU-Kommission gegen geltendes EU-Recht. Dadurch besitzen Mercedes-Neufahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2013 mit dem alten Mittel R134a ausgeliefert worden sind, streng genommen keine gültige Betriebserlaubnis.
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Würzburg - 13.02.2013 -
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Artikel Nr. 121609
Wortanzahl 129
Redakteur: Thomas Schneider
Daimler