Gesamtartikel
Fahrtenbuchauflage auf Nachfolgefahrzeug übertragbar
Die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches erlischt nicht, wenn der Autohalter seinen bisherigen Wagen ab- und einen neuen anmeldet. Darauf hat das Verwaltungsgericht Leipzig bestanden (Az. 1 K 231/10). Es handle sich um eine vorbeugende Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr.
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Nürnberg - 19.02.2013 -
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Artikel Nr. 121706
Wortanzahl 177
Redakteur: Thomas Schneider