Gesamtartikel

Nur scharfes Blitzer-Foto beweiskräftig

Das Foto einer Radarkamera muss den VerkehrssĂĽnder deutlich abbilden, um ihn vor Gericht zu identifizieren. Lediglich ein Verweis auf das Bild reicht nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg nicht aus. Die Richter hoben laut Deutschem Anwaltsverein (DAV) am 22. Februar (AZ: 2 Ss OWi 143/12) eine Entscheidung des Amtsgerichts auf.

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Bamberg/Berlin - 19.02.2013 - 
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Artikel Nr. 121735
Wortanzahl 150
Redakteur: Manuel Pollak