Gesamtartikel

Mehrverbrauch gilt als erheblicher Sachmangel

Autobesitzer können vom Kaufvertrag für einen Neuwagen zurücktreten, wenn dessen Verbrauch um mehr als zehn Prozent von den Herstellerangaben abweicht. Diese Entscheidung des Landgerichts Bochum (AZ: 4 O 250/10) hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 28 U 94/12) in einem Berufungsurteil bestätigt.

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Würzburg - 20.02.2013 - 
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Artikel Nr. 121743
Wortanzahl 153
Redakteur: Thomas Schneider


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