Gesamtartikel

Wochenend-Pendler dürfen zweiten Garagenplatz absetzen

Die zusätzlichen Kosten für einen zweiten Garagenplatz dürfen Wochenend-Pendler von der Steuer absetzen, wenn die Parksituation am Arbeitsort diesen zum Schutze des Fahrzeugs erfordert. Diese Auffassung vertritt der Bundesfinanzhof (Az: VI R 50/11).

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Nürnberg - 20.02.2013 - 
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Artikel Nr. 121760
Wortanzahl 169
Redakteur: Thomas Schneider