Gesamtartikel

Verkehrsunfälle: Zeugen müssen vor Ort bleiben

Bei einem Verkehrsunfall ist das Entfernen vom Unfallort nicht nur für die Fahrer der beteiligten Fahrzeuge, sondern auch für Zeugen strafbar. Sie müssen vor Ort bleiben und ihre Personalien austauschen. Bei Verkehrsunfällen mit Verletzten, erheblichem Sachschaden, unklarer Schuldfrage oder Verdacht auf eine Straftat wie Alkohol- oder Drogenmissbrauch sind stets Polizei oder die Rettungsleitstelle zu informieren.

Textanfang:

Köln - 22.02.2013 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 121818
Wortanzahl 85
Redakteur: Thomas Schneider


DVR