Gesamtartikel

Auf Vorfahrtsstraße zu schnell: Nicht immer Mithaftung

Wer auf einer Vorfahrtsstraße zu schnell unterwegs ist, muss nicht immer mit Mithaftung rechnen. Es hängt vom Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung ab. Dies hat das OLG Hamm in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.

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Neuwied - 30.04.2001 - 
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Artikel Nr. 1219
Wortanzahl 162
Redakteur: Michael Winterscheidt