Gesamtartikel

Zufahrt zur Garage über Nachbargrundstück nicht einklagbar

Steht eine Garage zum Teil auf dem Nachbargrundstück, hat der Nutzer nicht automatisch das Recht, das Grundstück des Nachbarn als Zufahrt zu nutzen. Der Eintrag der Garage im Grundbuch beinhaltet nicht gleichzeitig auch ein Wegerecht dorthin. So hat das Oberlandesgericht Hamm (Az. I-5 U 98/12) entschieden.

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Nürnberg - 08.03.2013 - 
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Artikel Nr. 122058
Wortanzahl 134
Redakteur: Thomas Schneider


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