Gesamtartikel

Urlaub mit Caravan oder Reisemobil

Reisen mit dem Wohnmobil oder Wohnanhänger liegt im Trend. Voraussetzung zum Führen eines solchen Freizeitfahrzeugs oder Gespanns ist der entsprechende Führerschein. Der Fahrerlaubnis der Klasse 3 berechtigt zum Führen von Wohnmobilen und Gespannen bis 7,5 Tonnen, die Klasse B gilt jedoch nur bis 3,5 Tonnen. Seit Januar besteht hier die Möglichkeit, den Gespann-Führerschein B96 zu erwerben. Es können auch Freizeitfahrzeuge gemietet werden.

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Koblenz - 13.03.2013 - 
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Artikel Nr. 122134
Wortanzahl 272
Redakteur: Cornelia Wahl


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