Gesamtartikel

Umweltplakette hat beim Autokauf keinen Bestandschutz

Die Voraussetzungen der Umweltplakette eines Kraftfahrzeugs werden bei jeder Ummeldung erneut überprüft. Die Plakette berechtigt ein Auto zum Befahren der Umweltzonen in Innenstädten. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass der Verkäufer das Fahrzeug wegen einer nicht zugeteilten Umweltplakette nicht automatisch zurücknehmen muss (BGH, Az.: VIII ZR 186/12).

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Karlsruhe - 13.03.2013 - 
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Artikel Nr. 122149
Wortanzahl 174
Redakteur: Manuel Pollak


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