Gesamtartikel
Positive Oldtimer-Begutachtung muss sich im Zustand widerspiegeln
Enthält der Kaufvertrag über einen Oldtimer die Klausel „positive Begutachtung nach § 21c StVZO (Oldtimer) im Original“ stellt dies eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Damit übernimmt der Verkäufer Gewähr dafür, dass sich das Fahrzeug in einem für die Erteilung der TÜV-Bescheinigung gerechtfertigenden Zustand befindet. So hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. VIII ZR 172/12).
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Karlsruhe - 13.03.2013 -
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Artikel Nr. 122151
Wortanzahl 218
Redakteur: Thomas Schneider
Daimler