Gesamtartikel

Autofahrer-Pflicht: Umsicht beim Aussteigen

Vor dem Aussteigen müssen sich Autoinsassen laut der Straßenverkehrsordnung vergewissern, dass sie beim Öffnen der Tür niemanden gefährden. Zur geforderten Sorgfalt gehört laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch die Benutzung der Rückspiegel. Das bei manchen Pkw automatische Anklappen des linken Außenspiegels entbindet nicht von dieser Sorgfaltspflicht.

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Berlin - 18.03.2013 - 
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Artikel Nr. 122230
Wortanzahl 159
Redakteur: Gerlinde Fröhlich-Merz


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