Gesamtartikel
Urteil: Handlungsbedarf bei dicker Schneedecke
Macht eine dicke Schneedecke die Begrenzung eines Parkplatzes unkenntlich, können die Gemeinde oder das Bundesland im Schadensfall haftbar sein. Die Verkehrssicherung mit Räum- und Streupflicht bei Wegen und Plätzen trifft die Eigentümer.
Textanfang:
München - 19.03.2013 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 122241
Wortanzahl 130
Redakteur: Lars Döhmann
Daimler