Gesamtartikel

Urteil: Handlungsbedarf bei dicker Schneedecke

Macht eine dicke Schneedecke die Begrenzung eines Parkplatzes unkenntlich, können die Gemeinde oder das Bundesland im Schadensfall haftbar sein. Die Verkehrssicherung mit Räum- und Streupflicht bei Wegen und Plätzen trifft die Eigentümer.

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München - 19.03.2013 - 
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Artikel Nr. 122241
Wortanzahl 130
Redakteur: Lars Döhmann


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