Gesamtartikel

Werkstattbrand: Keinen Ersatz für Auto-Fixkosten

Wird ein Fahrzeug in der Werkstatt beschädigt, erhält der Auto-Besitzer Schadenersatz. Nur die Leasingkosten muss er selber tragen. Handelt es sich um ein gewerblich genutzten Lkw mit Fahrer, erhält der Spediteur zudem keinen Ersatz für die Lohnkosten des Angestellten.

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Saabrücken/Berlin - 11.04.2013 - 
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Artikel Nr. 122625
Wortanzahl 169
Redakteur: Manuel Pollak