Kein Führerscheinverlust bei "Stalking" mit den Auto
Benutzt ein "Stalker" ein Kraftfahrzeug, um von ihm belästigte Personen zu verfolgen, stellt das keine verkehrsspezifische Straftat dar. Damit besteht kein ausreichender Grund, dem Täter die Fahrerlaubnis zu entziehen.
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Nürnberg - 15.04.2013 -
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