Gesamtartikel

Kein Führerscheinverlust bei "Stalking" mit den Auto

Benutzt ein "Stalker" ein Kraftfahrzeug, um von ihm belästigte Personen zu verfolgen, stellt das keine verkehrsspezifische Straftat dar. Damit besteht kein ausreichender Grund, dem Täter die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Textanfang:

Nürnberg - 15.04.2013 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 122668
Wortanzahl 153
Redakteur: Thomas Schneider


Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.