Gesamtartikel

Keine Prüfpflicht für R1234yf-Klimaanlagen

Eine besondere Prüfpflicht für Leckagen aus Klimaanlagen mit dem umstrittenen Kältemittel R1234yf will die Bundesregierung nicht einführen. Im Gegensatz zu Anlagen, in denen R134 verwandt werde, sei ein Austreten des neuen Mittels nicht Klima-relevant.

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Berlin - 16.04.2013 - 
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Artikel Nr. 122697
Wortanzahl 205
Redakteur: Thomas Schneider


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