Gesamtartikel

Nutzung der Busspur entgegen der Fahrtrichtung tabu

Befährt ein Radfahrer eine Busspur entgegen der Fahrtrichtung und stößt mit einem aus einer Ausfahrt kommenden Fahrzeug zusammen, ist er hierfür alleine verantwortlich. So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 4 U 88/11).

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Frankfurt am Main/Berlin - 23.04.2013 - 
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Artikel Nr. 122833
Wortanzahl 117
Redakteur: Thomas Schneider


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