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Gepäck gestohlen - Nicht immer zahlt die Versicherung

Auf Gepäck muss auch im geschlossenen Fahrzeug geachtet werden. Sonst geht laut ARAG der Versicherungsanspruch verloren.

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Düsseldorf - 21.03.2001 - 
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Artikel Nr. 123
Wortanzahl 95
Redakteur: Karin Linke