Gesamtartikel
Parken ohne doppelte Sicherung ist grob fahrlässig
Stellt ein Fahrer sein Auto ab, muss er es laut der Straßenverkehrsordnung doppelt sichern: durch das Einlegen eines Ganges und mittels der Handbremse. Dies gilt insbesondere auf abschüssigem Gelände. Wer dies unterlässt, handelt laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Niedersachsen (Az. 5 LA 50/12) grob fahrlässig.
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Nürnberg - 06.05.2013 -
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Artikel Nr. 123033
Wortanzahl 130
Redakteur: Thomas Schneider
ADAC