Gesamtartikel

Beleidigende Gesten und Worte im Straßenverkehr: Strafe droht

Abfällige Gesten und Beschimpfungen sollten sich Autofahrer besser verkneifen, denn laut Strafgesetzbuch kann eine im Straßenverkehr getätigte Beleidigung eine Geld- und - in Einzelfällen - sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

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München - 08.05.2013 - 
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Artikel Nr. 123083
Wortanzahl 304
Redakteur: Gerlinde Fröhlich-Merz


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