Gesamtartikel

Haftung bei Schäden durch Auto-Waschanlagen

Verursacht eine Auto-Waschanlage Schäden am Pkw, ist es häufig schwierig, dem Betreiber die Schuld hierfür nachzuweisen. Das gilt insbesondere für solche Anlagen, bei denen der Autofahrer in seinem Fahrzeug sitzen bleibt. Ist die Schuld des Betreibers jedoch nachgewiesen, muss dieser unter Umständen nicht nur für den Schaden, sondern auch für einen Nutzungsausfall haften.

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Düsseldorf - 16.05.2013 - 
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Artikel Nr. 123210
Wortanzahl 245
Redakteur: Thomas Schneider


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