Gesamtartikel

Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei

Die Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei hat nun der Deutsche Bundestag beschlossen. Demnach werden nur noch verkehrsgefährdende Verstöße mit einer Eintragung von einem bis drei Punkten im Zentralregister bestraft. Im Gegenzug sinkt die Punkteobergrenze von 18 Punkten auf 8 Punkte, ab wann die Fahrerlaubnis erlischt

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Berlin - 17.05.2013 - 
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Artikel Nr. 123225
Wortanzahl 280
Redakteur: Thomas Schneider


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