Gesamtartikel

Gepäck-Diebstahl aus Bus: Kein Schadenersatz

Bei längeren Urlaubsreisen mit dem Bus sind Erholungspausen auch für den Fahrer ein Muss. Geht er nach ordnungsgemäßem Abschließen des Fahrzeugs ins Restaurant, muss für gestohlenes Gepäck kein Schadenersatz geleistet werden.

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Düsseldorf - 11.07.2002 - 
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Artikel Nr. 12357
Wortanzahl 99
Redakteur: Karin Linke