Gesamtartikel

Urteil: Ein Auto ist kein Gepäckstück

Die Einfuhr eines Gebrauchtwagens ist nicht als persönliches Gepäck im Rahmen der sogenannten Reisefreimenge von der Erhebung von Einfuhrabgaben befreit. Ein Kraftfahrzeug ist laut dem Finanzgericht Baden-Württemberg ein Transportmittel und daher bereits aufgrund seiner Größe nicht als Gepäckstück anzusehen

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Düsseldorf - 17.06.2013 - 
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Artikel Nr. 123728
Wortanzahl 144
Redakteur: Karin Linke


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