Gesamtartikel

Blitzerfotos müssen Fahreridentität eindeutig belegen

Auf Blitzerfotos muss der Fahrer eines Fahrzeuges zweifelsfrei zu erkennen sein. Bestehen Zweifel, so können diese aber durch weitere Indizien beseitigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg (AZ: 2 Ss Owi 143/2012) hervor, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

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Bamberg/Berlin - 25.06.2013 - 
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Artikel Nr. 123882
Wortanzahl 219
Redakteur: Thomas Lang


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