Gesamtartikel

Helmpflicht für Radfahrer

Nach einem Unfall müssen Radfahrer, die keinen Helm tragen, künftig damit rechnen, dass sie nicht die volle Entschädigung von der Versicherung erhalten. Das legt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig-Holstein (Az.: 7 U 11/12) nahe. Das gilt auch dann, wenn sie am Unfall vollkommen schuldlos sind.

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Düsseldorf - 01.07.2013 - 
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Artikel Nr. 123954
Wortanzahl 399
Redakteur: Uwe Schmidt-Kasparek


Pressedienst Fahrrad