Fahrerlaubnisbehörden können einem Pkw-Fahrer gemäß einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt die Fahrerlaubnis entziehen, wenn dieser die Teilnahme an einem medizinisch-psychologischen Gutachten verweigert, nachdem er wegen Nötigung im Straßenverkehr verurteilt worden ist.
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München - 05.07.2013 -
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