Gesamtartikel

Haftung bei Verkehrsunfällen

Weil von einem Pkw generell ein höheres Risiko im Straßenverkehr ausgeht als von einem Fahrrad oder einem Fußgänger, haften Autofahrer wegen der sogenannten "Betriebsgefahr" eines Autos bei einer Kollision fast immer mit. Das gilt jedoch nicht, wenn sich Radler oder Passanten grob verkehrswidrig verhalten.

Textanfang:

Saarbrücken/Berlin/Naumburg - 09.07.2013 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 124116
Wortanzahl 243
Redakteur: Thomas Schneider


Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V., Bonn.