Bund haftet für Steinschlagschäden durch Mäharbeiten
Verursachen Mitarbeiter einer Straßenmeisterei bei Mäharbeiten an Bundestraßen Schäden durch hochgeschleuderte Steine an vorbeifahrenden Fahrzeugen, ist bei unzureichender Sicherung der Bund haftbar.
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München - 15.07.2013 -
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