Gesamtartikel

Haftung bei Schaden durch Fahrzeugbrand

Löst ein in einer Tiefgarage abgestellter Pkw einen Brand aus, und verursacht dieser Schäden an weiteren Fahrzeugen, haftet der Halter des den Brand verursachenden Autos für den gesamten Schaden. Das gilt auch dann, wenn der Halter den Wagen bereits 24 Stunden zuvor dort abgestellt hat und kein zeitlicher Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang gegeben ist.

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Nürnberg - 15.07.2013 - 
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Artikel Nr. 124228
Wortanzahl 168
Redakteur: Thomas Schneider


Klaus Zwingenberger/mid