Gesamtartikel

Bei Unfallwagen vor Verkauf auf Restwertangebot warten

Vor dem Verkauf eines Unfallwagens muss der Fahrzeughalter das Restwertangebot der Versicherung des Schädigers abwarten. Tut er dies nicht, verstößt er laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az. 13 U 80/12) gegen die Schadenminderungspflicht.

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München - 22.07.2013 - 
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Artikel Nr. 124345
Wortanzahl 96
Redakteur: Thomas Schneider


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