Gesamtartikel

Volles Schmerzensgeld nur mit Motorradkleidung

Gerade an heißen Sommertagen verzichten viele Motorradfahrer auf geeignete Schutzkleidung. Sie tragen dann neben leichter Freizeitkleidung lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Helm. Bei einem Unfall haben Biker in diesem Fall aber doppelt Pech: Neben erheblich größerer Verletzungen trägt der Motorradfahrer dann bei einem Unfall eine Mitschuld an den eigenen Verletzungen.

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Düsseldorf - 22.07.2013 - 
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Artikel Nr. 124352
Wortanzahl 188
Redakteur: Manuel Pollak


Hyosung Deutschland