Der Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Verkehrsunfall besteht auch für Autofahrer, die nur wenige Kilometer täglich mit dem Auto zurücklegen. Eine Erstattung ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unter Umständen auch bei einer täglichen Fahrtstrecke von nur sechs Kilometern möglich (Az. VI ZR 290/11).
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Karlsruhe/Berlin - 24.07.2013 -
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