Gesamtartikel

Haftung bei Unfall mit Mietwagen

Bei Unfällen mit einem Mietwagen haftet der Fahrer bei entsprechendem Versicherungsschutz in der Regel nicht. Begeht er jedoch einen groben Verkehrsverstoß ist eine Mithaftung laut einer Entscheidung des Landgerichts Hagen durchaus möglich (Az. 7 S 31/12).

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Hagen/Berlin - 24.07.2013 - 
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Artikel Nr. 124401
Wortanzahl 113
Redakteur: Thomas Schneider


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