Gesamtartikel

Neue Beleuchtungsvorschrift für Fahrräder in Kraft

Radfahrer haben ab sofort mehr Freiräume, ihr Fahrrad mit einer Lichtanlage auszustatten. Zu dem bisher allein vorgeschriebenen Dynamoantrieb beim Scheinwerfer und dem Rücklicht sind jetzt auch Batterien und Akkus als einzige Energiequelle erlaubt. Diese Änderung des Artikels 67 der Straßenverkehrsordnung hat der Bundesrat am 5. Juli beschlossen.

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Düsseldorf - 01.08.2013 - 
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Artikel Nr. 124541
Wortanzahl 268
Redakteur: Thomas Schneider


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