Gesamtartikel
Kein Bußgeld wegen fehlendem Alkoholtester in Frankreich
Die Pflicht zum Mitführen eines Alkohol-Testgerätes für Kraftfahrzeug-Fahrer in Frankreich gilt auch für Urlauber. Ein Bußgeld bei einer Missachtung müssen die Fahrer aber nicht fürchten.
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Stuttgart - 06.08.2013 -
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Artikel Nr. 124611
Wortanzahl 194
Redakteur: Thomas Schneider
ADAC